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Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnungvon Sendungen im Rahmen des Hermes PrivatPaketService 1. Anschrift und Absenderangaben auf SendungenJede zur Beförderung an Hermes übergebene Sendung bedarf einer vollständigen
Anschrift und Absenderangabe durch den Auftraggeber. Die Anschrift muss
so genau und deutlich sein, dass die Sendung ohne Nachforschungen
befördert und ausgeliefert werden kann. Sie darf keine Zusätze
enthalten, die zu Missverständnissen führen oder die Bearbeitung der
Sendung erschweren oder unmöglich machen.
Der Bestimmungsort mit vorangestellter Postleitzahl soll in
deutlichem Abstand von den Zustellangaben in der untersten Zeile
stehen. Der Bestimmungsort ist ohne Zusätze, die nicht zur offiziellen
Ortsbezeichnung gehören, anzugeben. Die Postleitzahl muss stets
vollständig angegeben sein. 2. Verpackungsbedingungen für Pakete2.1. Grundsätzliches Sendungen sind durch den Auftraggeber nach Inhalt, Art der Versendung und Umfang sicher zu verpacken, damit eine Beschädigung während des Transportes ausgeschlossen wird und der Inhalt vor Verlust und Beschädigung geschützt ist. Zur Verpackung gehören immer eine geeignete Außenverpackung, eine geeignete Innenverpackung sowie ein sicherer Verschluss. 2.2. Sichere Verpackung Die Außenverpackung muss dem Inhalt gerecht so beschaffen sein, dass die verpackten Gegenstände nicht herausfallen, keine anderen Sendungen beschädigen und nicht selbst beschädigt werden. Es ist eine ausreichende Innenverpackung vorzusehen und durch Füllstoffe zu ergänzen. 2.2.1 Eine Außenverpackung muss hinreichend fest und druckstabil sein. Sie muss außerdem ausreichend groß bemessen sein, um Platz für den gesamten Inhalt und die notwendigen Innenverpackungsteile zu bieten.Sie darf keinen Rückschluss auf Art und Weise des Gutes zulassen. 2.2.2 Die Innenverpackung muss den Inhalt fixieren und zur Außenverpackung hin und bei mehreren Inhaltsteilen untereinander allseitig polstern. 2.2.3 Zum Verschließen der Pakete sind widerstandsfähige Materialien (z.B. reißfeste, selbstklebende Kunststoff-Packbänder oder faserverstärkte Nassklebebänder) zu verwenden, die den Sendungszusammenhalt garantieren. Je schwerer eine Sendung ist, desto widerstandsfähiger muss der Verschluss ausgeführt sein. 2.2.4 Verpackungen oder Verschlüsse dürfen keine scharfen Kanten, Ecken oder Spitzen, z. B. hervorstehende Nägel, Klammern, Holzsplitter oder Drahtenden, aufweisen. Die Verpackung muss das Transportgut vollständig umschließen. Stand: 01. Juni 2009 Bitte lesen Sie hierzu auch unsere AGB. |